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Strafrechtliche Fallstricke beim Einsatz von Fremdpersonal

Pflichten zur korrekten Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Vermeidung von Vorenthaltung, Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) sowie Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und die strafrechtlichen Folgen bei Verstößen

Programm: 

Der Einsatz von Fremdpersonal ist in der Sozialwirtschaft nicht unüblich. Nichtsdestotrotz birgt der Einsatz von Fremdpersonal strafrechtliche Risiken. Werden abgabenrechtliche Vorgaben nicht eingehalten, droht Verantwortlichen ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung oder wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Die Abgrenzung von Fremdpersonal und eigenem Personal ist in der Praxis häufig mit Unsicherheiten behaftet. Da es bei der Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis mit entsprechenden abgabenrechtlichen Pflichten vorliegt, auf tatsächliche Umstände ankommt, reicht es nicht aus, ein Arbeitsverhältnis bloß vertraglich auszuschließen. In einigen Fällen führen Unklarheiten hinsichtlich der Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses zur potentiell strafbaren Scheinselbstständigkeit.

Doch wie lässt sich dies vermeiden? Welche Voraussetzungen sind an ein Arbeitsverhältnis zu stellen und wann sind welche abgabenrechtlichen Pflichten einschlägig? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Webinar von unseren Referenten Ulf Reuker, LL.M. und Dr. Frank Plaßmeyer. Schulen Sie Ihr Problembewusstsein für steuerstrafrechtliche Fragen beim Einsatz von Fremdpersonal und vermeiden Sie strafrechtliche Fallstricke.

Diese Inhalte erwarten Sie:

  • Grundzüge des Steuer- und Abgabenstrafrechts
  • Erläuterungen zur Scheinselbstständigkeit
  • Überblick über abgabenrechtliche Pflichten in der Sozialwirtschaft
  • Verhaltensempfehlungen im Hinblick auf den Einsatz von Fremdpersonal

Melden Sie sich jetzt für das Webinar an, um beim Einsatz von Fremdpersonal strafrechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Referenten:

LL.M. Ulf Reuker
Dr. Frank Plaßmeyer

LL.M. Ulf Reuker: Partner der auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Boutique Kanzlei Park | Wirtschaftsstrafrecht. Ulf Reuker, LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.

Dr. Frank Plaßmeyer: Dipl. Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH

Methoden:

Teilnehmende eines IJOS Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referierenden und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Durch die Chat-Funktion stehen Sie im direkten Kontakt mit der Seminarleitung und können Fragen stellen. Zur Teilnahme an einem IJOS Webinar benötigen Sie lediglich eine schnelle Internetverbindung, ein Mikrofon und einen Lautsprecher. Unser Webinarsystem erlaubt zudem die Unterstützung von Mobilgeräten. Somit können Sie problemlos auch per iPhone, iPad oder Android-Geräten an unserem Webinar teilnehmen.

Zielgruppe:

Primär richtet sich das Webinar an Geschäftsführer*innen von sozialwirtschaftlichen Unternehmen sowie Angestellte in leitender Stellung. Daneben können Beschäftigte in Steuer-, Rechts-, Compliance- und Personalabteilungen von den Inhalten des Webinars profitieren.

Zeitlicher Ablauf:

Das Webinar dauert ca. 90 Minuten. Das Webinar beginnt immer zur vollen nächsten Stunde. Darüber hinaus stehen weitere Auswahltermine zur Verfügung. Ihren Wunschtermin können Sie nach Anmeldung frei wählen.

Sonstiges:

IJOS-Premium-Mitglieder und Mitglieder des IJOS Servicecenter können mit Ihrem persönlichen Zugangscode das Webinar kostenfrei buchen.

Aktualitätsgarantie mit Stand: 04.11.2024

Zahlungsinformation

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Das Webinar beginnt immer zur vollen nächsten Stunde. Darüber hinaus stehen weitere Termine zur Auswahl zur Verfügung. Ihren Wunschtermin können Sie nach Anmeldung frei wählen.
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Strafrechtliche Fallstricke beim Einsatz von Fremdpersonal
Webinar: Wunschtermin · Online
Fobi-ID: Web-2024-0284-A
1 × Teilnahme59,90 €
Summe:59,90 €
inkl. 19 % MwSt.
Aufzeichnung: Zugang nach Zahlungseingang
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