Programm
Wenn die Datenschutzaufsicht anklopft, entscheidet Ihre Vorbereitung darüber, ob aus einer Routineabfrage ein aufwendiges Verfahren wird.
Leistungserbringer in den Kinder- und Jugendhilfen und in der Eingliederungshilfe verarbeiten besonders sensible personenbezogene Daten, etwa Gesundheitsdaten, Angaben zu Minderjährigen und Sozialdaten. Genau diese Bereiche geraten zunehmend in den Fokus der Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Das BayLDA führt zum Beispiel im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben regelmäßig anlassbezogene und anlasslose Datenschutzprüfungen durch, wobei anlassbezogene Prüfungen meist aufgrund von Beschwerden oder konkreten Hinweisen auf mögliche Datenschutzverstöße erfolgen.
Rechtliche Grundlage bildet Art. 58 Abs. 1 DSGVO, der den Behörden weitreichende Untersuchungsbefugnisse einräumt. Die Aufsicht kann Informationen anfordern, Datenschutzüberprüfungen durchführen, Zugang zu personenbezogenen Daten verlangen und Räumlichkeiten samt Datenverarbeitungsanlagen betreten. Verschärft wird die Lage durch einen Strategiewechsel. Auch Prüfungen ohne konkreten Anlass sind möglich, so wie in Bayern geschehen, wo das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht mehr als 350 Webseiten und 15 Apps ohne Anlass hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes überprüft hat. Hinzu kommt die Rechenschaftspflicht. Die DSGVO verlangt vom Verantwortlichen, dass die Einhaltung nachgewiesen wird, was eine Nachweislast-Umkehr darstellt, sodass die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen der Aufsichtsbehörde bei einer Kontrolle dargestellt werden muss.
Sie lernen in diesem Webinar, wie Prüfungen ablaufen, welche Prüfungsformen die Behörden einsetzen und wie Sie Prüfbögen sachgerecht und fristgerecht beantworten. Sie erhalten praktische Orientierung, um Abhilfebefugnisse und mögliche Bußgeldverfahren nach Art. 58 DSGVO zu vermeiden und Ihre Dokumentation prüfungsfest aufzustellen.
Die folgenden Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt der Fortbildung.
- Welche Untersuchungsbefugnisse räumt Art. 58 Abs. 1 DSGVO den Aufsichtsbehörden konkret ein
- Die Behörden unterscheiden anlassbezogene und anlasslose Prüfungen nach eigenem Ermessen
- Schriftliche Prüfungen, Vor-Ort-Prüfungen, Online-Prüfungen sowie Groß- und Einzelprüfungen werden erläutert
- Welche Rolle spielen die jährlichen Aktionspläne der Aufsichtsbehörden für Ihre Einrichtung
- Warum verstärkt die Aufsicht ihre Unterstützung und Kontrolle gerade bei den Jugendämtern
- Der Strategiewechsel einzelner Behörden von der Prävention hin zur repressiven Ahndung von Verstößen
- So funktionieren standardisierte Prüfbögen mit vorgefertigten Antwortmöglichkeiten und Freitextfeldern
- Nach welchen Kriterien und über welche Register die Behörden die zu prüfenden Organisationen auswählen
- Wo Sie Übersichten über laufende und abgeschlossene Datenschutzprüfungen einsehen können
- Was nach der Beantwortung der Prüfbögen geschieht und wann eine vertiefte Prüfung droht
- Wann kommen Abhilfebefugnisse nach Art. 58 DSGVO zum Tragen
- Warum auch Dauerprüfungen möglich sind, etwa im Bereich Ransomware
- Wie Sie die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO belastbar dokumentieren
- Praxisbeispiele aus Prüfungen zu Bewerbungsverfahren und zu kleineren und mittleren Organisationen
- Wie reagieren Sie souverän auf Fristen, Rückfragen und angekündigte Vor-Ort-Termine
Methoden
Die Fortbildung verbindet strukturierte Fachvorträge mit gemeinsamer Diskussion und zahlreichen Praxis- und Fallbeispielen aus der Prüfungsrealität der Aufsichtsbehörden. Anhand konkreter Prüfbögen und Musterabläufe wird nachvollziehbar, worauf es bei der Beantwortung ankommt.
Zielgruppe
Angesprochen sind Leitungs- und Fachkräfte, Geschäftsführungen, Verwaltungsmitarbeiter*innen sowie Datenschutzbeauftragte von Leistungserbringern in den Kinder- und Jugendhilfen und in der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX. Die Fortbildung eignet sich für stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen ebenso wie für Beratungsdienste und für Gründer*innen, die tragfähige Datenschutzstrukturen aufbauen möchten.