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Das Jugendamt zahlt nicht, oder zahlt viel zu spät?

Worauf es ankommt

Programm

Wenn das Jugendamt nicht zahlt oder viel zu spät zahlt, geraten auch wirtschaftlich gesunde Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfen unter Druck, und genau an diesem Punkt setzt dieses Live-Webinar an.

Die Kostenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung sorgt seit Jahren für Diskussionen, während der Träger der öffentlichen Jugendhilfe seine Rechnungen im Durchschnitt deutlich zu spät begleicht. Für Leistungserbringer entstehen daraus reale Gefahren wie fehlende Liquidität, ein schlechteres Rating bei den eigenen Kreditgebern, ausbleibende Investitionsmöglichkeiten und ein Verlust an Wettbewerbsfähigkeit, im Extremfall bis hin zu eigenen Zahlungsschwierigkeiten und zur Insolvenz.

Rechtlich lässt sich das Problem nur im sozialleistungsrechtlichen Dreiecksverhältnis verstehen, das die leistungsberechtigte Person, den Leistungsträger und den Leistungserbringer verbindet. Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 18. Februar 2021 bestätigt, dass die Leistungserbringung auf einem privatrechtlichen Vertrag mit der leistungsberechtigten Person beruht und der öffentliche Träger dieser Zahlungspflicht im Wege der kumulativen Schuldübernahme als Kostenzusage beitritt. Diese Einordnung entscheidet darüber, gegen wen und auf welcher Grundlage Sie Ihre Forderungen durchsetzen.

Hinzu kommt der finanzielle Rahmen aus der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und dem daraus folgenden Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Danach gilt gegenüber öffentlichen Stellen grundsätzlich eine Zahlungsfrist von dreißig Tagen, und bei Überschreitung entstehen Ansprüche auf Mahngebühren nach § 288 BGB sowie auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Für die Praxis der Leistungserbringer ist dies ein wirksamer Hebel, weil verspätete Zahlungen dadurch für die Kommune teuer werden und das Rechnungsprüfungsamt aufmerksam wird.

Sie erfahren in diesem Webinar, wie Sie berechtigte Forderungen selbstbewusst durchsetzen, ohne die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu gefährden. Sie erhalten konkrete Formulierungen und ein klares Vorgehen, mit denen Sie die Liquidität Ihrer Einrichtung absichern.

Im Webinar bearbeiten wir die folgenden Schwerpunkte.

  • Sie verstehen, warum der öffentliche Träger seine Rechnungen im Durchschnitt zu spät begleicht
  • Wann genau tritt der Zahlungsverzug gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein
  • Welche Rolle spielt die Mitgliedschaft in einem Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII für Ihre Zahlungsansprüche
  • Sie lernen die Debitorenlaufzeit als Kennzahl kennen und behalten den Zielwert von unter dreißig Tagen im Blick
  • Sie erfassen das sozialleistungsrechtliche Dreiecksverhältnis mit Leistungsberechtigten, Leistungsträger und Leistungserbringer
  • Welche Bedeutung hat der Bewilligungsbescheid und bis wann sollte er nach der Aufnahme vorliegen
  • Warum die Leistungserbringung auf einem privatrechtlichen Betreuungsvertrag mit der leistungsberechtigten Person beruht
  • Wie die kumulative Schuldübernahme des öffentlichen Trägers als Schuldbeitritt und Kostenzusage wirkt
  • Was die BGH-Rechtsprechung vom 18. Februar 2021 zum jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis und § 78b SGB VIII für Ihre Verträge bedeutet
  • Wie Sie die EU-Richtlinie und das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gezielt nutzen
  • Sie vereinbaren Zahlungsfristen, Mahngebühren nach § 288 BGB und Verzugszinsen nach § 247 BGB rechtssicher
  • Wie Sie Konzeption, Leistungsvereinbarungen nach § 78c Abs. 1 SGB VIII und ambulante Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII überarbeiten
  • Warum eine ausreichende Betriebsmittelrücklage sowie Risiko- und Gewinnaufschläge auch dem gebotenen Kinderschutz dienen
  • Wie Sie den Druck auf den öffentlichen Auftraggeber konsequent und angemessen erhöhen
  • Warum Sie keine Nachteile fürchten müssen, wenn Sie sich auf Recht und Gesetz berufen

Mit diesem Webinar erreichen Sie mehrere Ziele.

  • Sie sichern die Liquidität Ihrer Einrichtung und beugen eigenen Zahlungsschwierigkeiten vor
  • Sie setzen fällige Forderungen gegenüber dem Jugendamt sachlich und wirksam durch
  • Sie gestalten Ihre Verträge, Leistungsvereinbarungen und Niederschriften zahlungssicher
  • Sie erkennen wirtschaftliche Risiken frühzeitig und steuern rechtzeitig gegen

Methoden

Das klassische Live-Webinar verbindet fachliche Vorträge mit Praxis- und Fallbeispielen, sodass Sie die rechtlichen Grundlagen unmittelbar auf Ihren Arbeitsalltag übertragen können. Sie erhalten erprobte Formulierungshilfen und nachvollziehbare Rechenwege, die Sie direkt in Ihrer Einrichtung anwenden können. 

Zielgruppe

Angesprochen sind Geschäftsführungen, Leitungskräfte, pädagogische Fach- und Leitungskräfte sowie Verwaltungsmitarbeitende von Leistungserbringern der stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfen. Das Webinar eignet sich ebenso für Gründer*innen, die neue betriebserlaubnispflichtige Leistungsangebote aufbauen und ihre wirtschaftlichen Grundlagen von Beginn an tragfähig gestalten möchten. Eine Anmeldung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie am Termin selbst verhindert sind, da Sie so den Zugang zur Aufzeichnung erhalten und die Inhalte im Anschluss in Ruhe nachvollziehen können.

Dr. Frank Plaßmeyer

Dr. Frank Plaßmeyer: Dipl. Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH

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Das Jugendamt zahlt nicht, oder zahlt viel zu spät?
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