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Nachweisgesetz – Regelungen betrieblicher Altersvorsorge

Vom "Muss" zum "Plus"

Programm

Seit dem 1. August 2022 gilt für Arbeitgeber ein verschärftes Nachweisgesetz, und Verstöße können seither pro Fall mit einem Bußgeld belegt werden.

Auf Grundlage der europäischen Arbeitsbedingungsrichtlinie EU 2019/1152 wurde das Nachweisgesetz am 23. Juni 2022 vom Bundestag geändert und mit Wirkung zum 1. August 2022 in Kraft gesetzt. Zweck des Gesetzes ist die Herstellung transparenter Arbeitsbedingungen. Nach § 2 Absatz 1 NachwG muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens am ersten Tag der Arbeitserbringung niederlegen, unterzeichnen und der beschäftigten Person aushändigen. Zu diesen Bedingungen zählen die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 NachwG sowie die betriebliche Altersversorgung, insbesondere die Benennung des Versorgungsträgers mit Anschrift, die für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse entfällt.

Ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz macht den Arbeitsvertrag nicht unwirksam, kann jedoch pro Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet werden. Ursprünglich forderte das Gesetz die Schriftform nach § 126 BGB und schloss die elektronische Form ausdrücklich aus. Seit dem 1. Januar 2025 lässt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz den Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen auch in Textform nach § 126b BGB zu, was neue Spielräume und zugleich neue Sorgfaltsfragen für die Praxis eröffnet. Ein sorgsam abgefasster Arbeitsvertrag mit stimmiger Versorgungsordnung bleibt daher das zentrale Instrument der Rechtssicherheit.

Sie erhalten in diesem 90-minütigen Live-Webinar einen fundierten Überblick über die geltende Rechtslage und ihre konkreten Folgen für die Gestaltung von Arbeitsverträgen und die betriebliche Altersversorgung. Sie lernen, worauf es bei der Dokumentation ankommt, wie Sie Bußgeldrisiken vermeiden und welche Unterlagen Sie prüfen sollten.

Die folgenden Themen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung.

  • Die Arbeitsbedingungsrichtlinie EU 2019/1152 als Auslöser der Reform des Nachweisgesetzes
  • Welche wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 Absatz 1 NachwG nachzuweisen sind
  • Wie sich die Neuregelung zur Textform seit dem 1. Januar 2025 auf digitale Arbeitsverträge auswirkt
  • Warum die betriebliche Altersversorgung ausdrücklich erwähnt wird, ohne im Fokus der Reform zu stehen
  • Weshalb sich die Nachweispflicht auf bAV-Beiträge beschränkt und nicht auf spätere Leistungen wie die Höhe der Betriebsrente
  • Wie das BMAS in seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2022 die Verwendung des Arbeitsentgelts bei der Entgeltumwandlung bewertet
  • Warum arbeitgeberfinanzierte bAV-Beiträge und Zuschüsse zur Entgeltumwandlung bereits mit Arbeitsbeginn nachzuweisen sind
  • Welche Rolle eine schriftliche Entgeltumwandlungsvereinbarung im Gesamtgefüge spielt
  • Wann die schlichte Benennung von Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nach § 2 Absatz 4 NachwG genügt
  • Wie die Versorgungsordnung als Anlage einbezogen oder einzeln signiert und ausgehändigt wird
  • Welche Nachweise bei bestehenden Arbeitsverhältnissen nur auf Verlangen und dann binnen sieben Tagen zu erbringen sind
  • Warum bei wesentlichen Änderungen stets ein Nachweis erforderlich bleibt
  • Wie Sie Ihre bAV-Unterlagen vorsorglich auf Konformität zum Nachweisgesetz überprüfen
  • Welche Bußgeldrisiken bestehen und wie Sie diese wirksam vermeiden

Methoden

Das Webinar verbindet kompakte Fachvorträge mit Praxis- und Fallbeispielen aus der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Versorgungsordnungen. 

Zielgruppe

Angesprochen sind Geschäftsführer*innen, Personalverantwortliche, Mitarbeiter*innen aus Personalabteilungen und Lohnbuchhaltung sowie Fach- und Führungskräfte, die mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der betrieblichen Altersversorgung befasst sind. Die Veranstaltung eignet sich für Leistungserbringer unterschiedlicher Größe und Branchen sowie für Beratende, die Arbeitgeber in arbeits- und betriebsrentenrechtlichen Fragen begleiten. Vorkenntnisse sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich, sodass auch Einsteiger*innen einen klar strukturierten und praxisnahen Zugang zum Thema erhalten.

Holger Konermann
Dr. Frank Plaßmeyer

Dr. Frank Plaßmeyer: Dipl. Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH

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Nachweisgesetz – Regelungen betrieblicher Altersvorsorge
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