Programm
Zwischen anhaltendem Fachkräftemangel und hohen betriebserlaubnisrechtlichen Anforderungen entscheidet zunehmend die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg darüber, wie sich das Fachkräftegebot nach § 45 SGB VIII heute noch rechtssicher erfüllen lässt.
Das Fachkräftegebot verlangt im Rahmen der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in einer Einrichtung durch geeignete Kräfte gesichert ist. Ergänzend bindet § 72 SGB VIII die Träger der öffentlichen Jugendhilfe daran, für bestimmte Aufgaben Fachkräfte zu beschäftigen. Kernanliegen ist die Sicherung fachlicher Qualität und der Schutz junger Menschen, doch in der Praxis der Leistungserbringer entstehen offene Fragen, weil offene Stellen nicht mehr durchgängig mit einschlägig ausgebildeten Fachkräften besetzt werden können.
Dieses Webinar stellt in der Hauptsache die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zu dieser Frage in den Mittelpunkt. Das Gericht hat sich in mehreren Entscheidungen mit den personellen Voraussetzungen des § 45 SGB VIII befasst und dabei betont, dass eine bestimmte formale Ausbildung als Voraussetzung für die Betreuung Minderjähriger vom Gesetz nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben ist. Ebenso hat es die Reichweite der Vorgaben der Landesjugendämter begrenzt und deren Befugnis, gesetzesähnliche generelle Standards aufzustellen, kritisch eingeordnet. Für Leistungserbringer verschiebt diese Linie die Argumentationsspielräume im Erlaubnisverfahren spürbar, ohne dass die Anforderungen an das Kindeswohl entfallen.
Die Aufsichtspraxis der Landesjugendämter reagiert unterschiedlich auf diese Lage, etwa bei der Anerkennung geeigneter Kräfte, bei multiprofessionellen Teams und bei einem tragfähigen Personalmix. Für Leistungserbringer bedeutet das erhebliche Unsicherheit, denn Personalentscheidungen berühren zugleich die Bestandskraft der Betriebserlaubnis, die Meldepflichten und die Qualitätsentwicklung. Wer hier ohne klare Kriterien agiert, riskiert Auflagen, Nachbesserungsverlangen oder im Extremfall den Widerruf der Erlaubnis.
Sie erhalten in diesem Live-Webinar einen fundierten Überblick über den aktuellen Rechtsstand zum Fachkräftegebot mit besonderem Schwerpunkt auf der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg. Sie lernen, wie Sie Personalkonzepte so gestalten, dass sie im Erlaubnisverfahren Bestand haben, und Sie können die gerichtlichen Argumentationslinien gegenüber der Aufsicht nachvollziehen und für Ihre Einrichtung anwendbar machen.
Sie gewinnen Handlungssicherheit bei der Frage, welche Qualifikationen anerkannt werden, wie Sie geeignete Kräfte einsetzen und wie Sie Ihre Entscheidungen dokumentieren und begründen.
Im Verlauf des Webinars werden die folgenden Themen und Praxisfragen bearbeitet.
- Rechtliche Grundlagen und Systematik des Fachkräftegebots im Zusammenspiel von § 45 SGB VIII und § 72 SGB VIII
- Bedeutung und Reichweite der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg für die betriebserlaubnisrechtliche Praxis
- Wie ist die gerichtliche Aussage zu verstehen, dass § 45 SGB VIII eine bestimmte formale Ausbildung nicht in jedem Fall zwingend vorschreibt
- Welche Grenzen setzt das OVG Berlin-Brandenburg den generellen Vorgaben der Landesjugendämter
- Bedeutung des Begriffs der geeigneten Kräfte für die betriebserlaubnisrechtliche Praxis
- Abgrenzung zwischen Fachkräften, Ergänzungskräften und weiteren geeigneten Kräften im Personalmix
- Rolle der Leitung und der Fachberatung bei der Sicherung der Qualität
- Welche Nachweise und Konzepte erwartet die Aufsicht im Erlaubnisverfahren
- Meldepflichten nach § 47 SGB VIII bei personellen Veränderungen
- Wie reagieren Sie auf Auflagen, Nachbesserungsverlangen oder drohenden Widerruf
- Aktuelle Fachdiskussion und Reformüberlegungen zum Fachkräftegebot
Das Webinar verfolgt für Sie die folgenden Ziele.
- Sie ordnen das Fachkräftegebot und die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg rechtssicher in das Betriebserlaubnisverfahren ein
- Sie entwickeln tragfähige Personalkonzepte trotz angespannter Fachkräftelage
- Sie kennen die Kriterien für geeignete Kräfte und einen zulässigen Personalmix
- Sie können Ihre Entscheidungen gegenüber der Aufsicht nachvollziehbar begründen
Methoden
Das Webinar verbindet fachliche Vorträge mit moderierten Diskussionen und zahlreichen Praxis- und Fallbeispielen aus der Arbeit der Leistungserbringer und der Aufsichtsbehörden. Anhand konkreter Konstellationen und der einschlägigen Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg werden die rechtlichen Anforderungen greifbar gemacht und auf Ihre eigenen Fragestellungen übertragen. Die Referent*innen nehmen sich ausdrücklich Zeit für individuelle Fragen, und Sie können Ihre Fragen bereits vorab schriftlich einreichen, damit diese gezielt aufgegriffen werden.
Zielgruppe
Angesprochen sind Leitungskräfte, Fachberatungen, Qualitätsbeauftragte und pädagogische Fachkräfte bei Leistungserbringern der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfen sowie Verantwortliche in Wohngruppen, Heimen und Tageseinrichtungen. Ebenso profitieren Mitarbeiter*innen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die mit Betriebserlaubnisverfahren und Personalfragen befasst sind. Das Webinar eignet sich auch für Gründer*innen, die eine Einrichtung planen und ihr Personalkonzept von Beginn an rechtssicher aufstellen möchten. Für die Teilnahme sind lediglich ein internetfähiges Endgerät und eine stabile Verbindung erforderlich.
Prof. Dr. Jan Kepert: Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, Fakultät für Rechts- und Kommunalwissenschaften, Vorsitzender der Schiedsstelle SGB VIII Baden-Württemberg
Dr. Andreas Dexheimer: Master of Social Work, Diplom-Sozialpädagoge (FH), Vorstand der Diakonie Rosenheim, Lehrbeauftragter Katholische Stiftungshochschule München
Dr. Frank Plaßmeyer: Dipl. Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH
Das Webinar beginnt immer zur vollen nächsten Stunde. Darüber hinaus stehen weitere Termine zur Auswahl zur Verfügung. Ihren Wunschtermin können Sie nach Anmeldung frei wählen.