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Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe

Ein kurzer Überblick

Programm

Ein Datenschutzverstoß in den Kinder- und Jugendhilfen trifft die schutzbedürftigsten Menschen zuerst und kann für Ihre Einrichtung zugleich empfindliche Bußgelder und einen dauerhaften Vertrauensverlust auslösen.

Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfen verarbeiten täglich hochsensible Informationen über Kinder, Jugendliche und Familien, darunter Gesundheitsdaten, Angaben zur Herkunft und Schilderungen aus höchst persönlichen Lebenslagen. Für diese Daten gelten neben der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz vor allem die bereichsspezifischen Vorschriften des Sozialdatenschutzes. Die Regelungen zum Schutz von Sozialdaten im Achten Buch Sozialgesetzbuch sowie die §§ 67 ff. SGB X und § 35 SGB I gehen der DSGVO in weiten Teilen vor und binden Sie im Verhältnis zum Jugendamt besonders eng.

Zusätzlich prägt das sozialleistungsrechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Leistungsberechtigten, dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Leistungserbringern jede Datenweitergabe. Bei Hilfeplanung, Entwicklungsberichten und im Kinderschutz nach § 8a und § 42 SGB VIII entstehen regelmäßig Zielkonflikte zwischen Auskunftserwartungen der Behörde, der Schweigepflicht nach § 203 StGB und den Rechten der Betroffenen. Wer hier ungeprüfte Datenschutzklauseln in Vereinbarungsniederschriften akzeptiert, geht ein erhebliches Risiko ein.

Auch das Hinweisgeberschutzgesetz verschärft die Anforderungen. Beschäftigungsgeber ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl müssen eine interne Meldestelle einrichten, die Vertraulichkeit und Datenschutz der hinweisgebenden Personen sicherstellt. Für Leistungserbringer bedeutet das neue Prozesse, klare Zuständigkeiten und eine saubere Verzahnung mit dem bestehenden Datenschutzmanagement.

Sie lernen in diesem Live-Webinar, wie Sie die verschiedenen Rechtsebenen sicher voneinander abgrenzen, rechtssichere Einwilligungen einholen und ein tragfähiges Datenschutzmanagement in Ihrer Einrichtung verankern. So schützen Sie die Ihnen anvertrauten Menschen und verringern zugleich Ihr Haftungs- und Bußgeldrisiko.

Das Webinar behandelt unter anderem die folgenden Schwerpunkte.

  • Sie ordnen die Datenschutzpyramide aus DSGVO, BDSG, Landesdatenschutzgesetzen und dem Sozialdatenschutz der Sozialgesetzbücher sicher ein
  • Das sozialleistungsrechtliche Dreiecksverhältnis bestimmt, welche Daten zwischen Leistungsberechtigten, Jugendamt und Leistungserbringer wann fließen dürfen
  • Welche Angaben dürfen Sie im Rahmen von Hilfeplanung und Entwicklungsberichten an das Jugendamt übermitteln und wo endet die Befugnis
  • Wie gestalten Sie Einwilligungserklärungen und Schweigepflichtsentbindungen nach § 203 StGB so, dass sie im Alltag tragen
  • Die Betroffenenrechte nach Art. 13 bis Art. 21 DSGVO umfassen Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO wie Gesundheitsdaten verlangen einen erhöhten Schutz
  • Die Grundsätze des Art. 5 DSGVO von Zweckbindung über Datenminimierung bis Rechenschaftspflicht bilden Ihren Handlungsrahmen
  • Wann müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten nach § 38 BDSG und Art. 37 DSGVO benennen und woran erkennen Sie einen Interessenkonflikt
  • Prüfen Sie Vereinbarungsniederschriften und Datenschutzklauseln kritisch, bevor Sie sie unterschreiben
  • Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO gehört zu Ihren zentralen Nachweispflichten
  • Wie sichern Sie Auftragsverarbeitungen nach Art. 28 DSGVO und den Einsatz von Unterauftragnehmern vertraglich ab
  • Risikoanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 32 und Art. 35 DSGVO ersetzen die reine Checklistenlogik
  • Wie erkennen, melden und dokumentieren Sie eine Datenpanne fristgerecht nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO
  • Der Aufbau einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erfordert vertrauliche und datenschutzkonforme Prozesse
  • Für kirchliche Leistungserbringer gelten mit DSG-EKD und KDG eigenständige Datenschutzordnungen

Nach dem Webinar verfolgen Sie insbesondere die folgenden Ziele.

  • Sie beurteilen Datenübermittlungen an das Jugendamt und an Dritte rechtssicher
  • Sie erstellen und pflegen die erforderliche Datenschutzdokumentation einschließlich Verarbeitungsverzeichnis und Löschkonzept
  • Sie reagieren auf Datenpannen strukturiert und fristgerecht
  • Sie verankern ein praxistaugliches Datenschutzmanagement in Ihrer Organisation

Methoden

Das Webinar verbindet fachliche Vorträge mit moderierten Diskussionen und zahlreichen Praxis- und Fallbeispielen aus dem Alltag der Kinder- und Jugendhilfen. Anhand konkreter Vereinbarungstexte, Einwilligungserklärungen und Meldeprozesse arbeiten Sie heraus, worauf es in Ihrer Einrichtung ankommt. 

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte, Geschäftsführungen, Verwaltungsmitarbeiter*innen sowie Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinator*innen bei Leistungserbringern der Kinder- und Jugendhilfen und der Eingliederungshilfe. Angesprochen sind ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen ebenso wie Dienste in freier und kirchlicher Trägerschaft. Auch für Gründer*innen, die Angebote neu aufbauen und ihre Datenschutzstrukturen von Beginn an rechtssicher gestalten möchten, ist die Fortbildung geeignet. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, eine stabile Internetverbindung genügt für die Teilnahme.

Dr. Frank Plaßmeyer

Dr. Frank Plaßmeyer: Dipl. Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH

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Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe
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