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Die Konzeption unter rechtlichen Gesichtspunkten

Was muss rein und was nicht?

Programm

Eine tragfähige Konzeption entscheidet über die Betriebserlaubnis, deshalb wissen Sie in diesem Live-Webinar genau, was in Ihre Konzeption gehört und was nicht.

Die Konzeption ist das zentrale Dokument, mit dem Leistungserbringer gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in ihrer Einrichtung gewährleistet ist. Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist, § 45 Abs. 2 S. 1 SGB VIII. Wer eine Einrichtung nach § 45a SGB VIII betreibt, muss dafür eine Konzeption vorlegen und darin die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen schlüssig darstellen.

Mit der Frage, was tatsächlich in die Konzeption nach § 45 SGB VIII gehört, verbinden sich hohe und teils unterschätzte Anforderungen. § 45 SGB VIII verpflichtet dazu, ein Gewaltschutzkonzept basierend auf einer individuellen Risikoanalyse vorzuhalten, das innerhalb der Einrichtung gelebt und fortlaufend überprüft sowie angepasst wird. Hinzu kommen nach § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie interne und externe Beschwerdemöglichkeiten für die jungen Menschen. Seit dem 10.6.2021 ist die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Alle betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Gewaltschutzkonzeptes verpflichtet, es gibt weder einen Bestandsschutz noch Übergangsfristen.

Für Leistungserbringer entsteht daraus ein Spannungsfeld. Eine zu knappe Konzeption riskiert Auflagen oder eine Versagung, eine überladene Konzeption bindet Ressourcen und schafft Selbstverpflichtungen, an denen die Aufsicht die Einrichtung später misst. Wo die sinnvolle Grenze zwischen notwendigem Inhalt und verzichtbarem Beiwerk liegt, klären wir praxisnah anhand konkreter Formulierungen.

Sie erhalten Klarheit darüber, welche Bestandteile zwingend vorgeschrieben sind, welche Angaben Ihre Verhandlungsposition stärken und welche Passagen Sie besser weglassen. Sie können Ihre bestehende oder geplante Konzeption anschließend gezielt überarbeiten und im Erlaubnisverfahren sicher vertreten.

Im Webinar bearbeiten wir die folgenden Schwerpunkte.

  • Was gehört zwingend in eine Konzeption nach § 45 SGB VIII und was ist entbehrlich
  • Wie Sie Zweck, Zielgruppe und pädagogisches Profil Ihrer Einrichtung klar beschreiben
  • Wie räumliche, fachliche, wirtschaftliche und personelle Voraussetzungen nachvollziehbar dargestellt werden
  • Welche Anforderungen das Gewaltschutzkonzept mit individueller Risikoanalyse stellt
  • Wie Sie Verfahren der Beteiligung und Selbstvertretung junger Menschen konkret verankern
  • Welche internen und externen Beschwerdemöglichkeiten nach § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII erwartet werden
  • Wie eine Personalkonzeption die Eignung und Qualifikation der Mitarbeiter*innen belegt
  • Welche Angaben zur Qualitätsentwicklung und Selbstevaluation sinnvoll sind
  • Wie Sie das Zusammenwirken mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe abbilden
  • Wie viel Detailtiefe schadet und wo Selbstverpflichtungen zur Falle werden können
  • Wie Sie mit Auflagen, Nachforderungen und Änderungsanzeigen umgehen
  • Woran Einrichtungen im Erlaubnisverfahren am häufigsten scheitern

Methoden

Das Webinar verbindet kompakte fachliche Vorträge mit gemeinsamer Diskussion und zahlreichen Praxis- und Fallbeispielen aus dem Erlaubnisverfahren. Anhand konkreter Konzeptionsauszüge arbeiten wir heraus, welche Formulierungen tragen und welche Angaben Sie überdenken sollten. Die Referent*innen nehmen sich Zeit für Ihre individuellen Fragestellungen. Gern können Sie Ihre Fragen bereits vorab schriftlich einreichen, damit wir diese im Verlauf gezielt aufgreifen.

Zielgruppe

Angesprochen sind Leitungs- und Fachkräfte von Leistungserbringern in den Kinder- und Jugendhilfen, die eine Betriebserlaubnis beantragen, ihre Konzeption überarbeiten oder ihre Einrichtung weiterentwickeln. Willkommen sind Einrichtungsleitungen, pädagogische Leitungen, Qualitätsbeauftragte und Fachkräfte aus stationären und teilstationären Angeboten der Hilfen zur Erziehung sowie aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch Gründer*innen, die eine neue Einrichtung planen, erhalten eine fundierte Orientierung für ihr Erlaubnisverfahren. Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich einen internetfähigen Rechner mit Kamera und Mikrofon.

Prof. Dr. Jan Kepert
Dr. Andreas Dexheimer
Dr. Frank Plaßmeyer

Prof. Dr. Jan Kepert: Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, Fakultät für Rechts- und Kommunalwissenschaften, Vorsitzender der Schiedsstelle SGB VIII Baden-Württemberg

Dr. Andreas Dexheimer: Master of Social Work, Diplom-Sozialpädagoge (FH), Vorstand der Diakonie Rosenheim, Lehrbeauftragter Katholische Stiftungshochschule München

Dr. Frank Plaßmeyer: Dipl. Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH

Das Webinar beginnt immer zur vollen nächsten Stunde. Darüber hinaus stehen weitere Termine zur Auswahl zur Verfügung. Ihren Wunschtermin können Sie nach Anmeldung frei wählen.
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