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Kleinstkindergruppen in der stationäre Hilfen zur Erziehung

Leistungsgestaltung, Konzeptanforderungen und Kalkulation besonderer Betreuungsbedarfe

Programm

Die Aufnahme von Säuglingen und Kleinstkindern in stationäre Settings verlangt eine tragfähige Konzeption, ein belastbares Personalgerüst und eine Kalkulation, die den besonderen Betreuungsbedarf realistisch abbildet.

Immer mehr Leistungserbringer stehen vor der Aufgabe, Kinder unter sechsJahren in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII oder im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII rund um die Uhr zu betreuen. Kleinstkinder brauchen verlässliche Bindung, Nachtwachen mit erhöhter Präsenz, medizinische Sorgfalt und eine enge Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese Anforderungen unterscheiden sich grundlegend von der Arbeit mit älteren Kindern und Jugendlichen und stellen viele Konzepte auf den Prüfstand.

Rechtlich rückt dabei die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII in den Mittelpunkt. Die Aufsichtsbehörden prüfen, ob die räumlichen, fachlichen und personellen Voraussetzungen dem Wohl gerade der jüngsten Kinder gerecht werden und ob die Konzeption Beteiligung, Kinderschutz und Bindungsgestaltung schlüssig beschreibt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sind die Anforderungen an Qualitätsentwicklung, Schutzkonzepte und die Ausgestaltung stationärer Angebote weiter geschärft worden, was sich unmittelbar auf Genehmigungsverfahren und laufende Prüfungen auswirkt.

Parallel entscheidet die Entgeltseite über die Tragfähigkeit des Angebots. Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach den §§ 78b und 78c SGB VIII müssen den erhöhten Personaleinsatz, Nachtdienste und Sachaufwände leistungsgerecht abbilden. Wer den besonderen Betreuungsbedarf nicht sauber kalkuliert und begründet, gerät in Verhandlungen mit dem Jugendamt schnell in eine strukturelle Unterdeckung.

Sie erhalten in diesem Intensivseminar das fachliche und betriebswirtschaftliche Rüstzeug, um Kleinstkindergruppen rechtssicher zu konzipieren, mit der Aufsicht abgestimmt in Betrieb zu nehmen und auskömmlich zu finanzieren. Sie lernen, Konzeptanforderungen und Kalkulationslogik so zu verbinden, dass Ihr Angebot fachlich überzeugt und wirtschaftlich Bestand hat.

Im Seminar bearbeiten wir die folgenden Schwerpunkte anhand konkreter Praxissituationen.

  • Rechtliche Grundlagen der stationären Unterbringung von Kleinstkindern nach § 34 und § 42 SGB VIII
  • Anforderungen an die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und der Ablauf des Genehmigungsverfahrens
  • Auswirkungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf Konzeption und Qualitätsentwicklung
  • Bindungsorientierte Pädagogik und entwicklungsgerechte Tagesstruktur für Kinder unter drei Jahren
  • Welche Angaben zu Bezugsbetreuung und Beziehungskonstanz erwartet die Aufsichtsbehörde in der Konzeption
  • Gestaltung von Nachtbereitschaft, Nachtwache und erhöhter Präsenz in den Randzeiten
  • Schutzkonzept, Beteiligung und Beschwerdewege für die Arbeit mit den jüngsten Kindern
  • Zusammenarbeit mit Eltern, Familiengericht und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Wie ermitteln Sie einen realistischen Personalschlüssel für den besonderen Betreuungsbedarf
  • Kalkulation von Personal, Sachkosten und Auslastung für Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach den §§ 78b und 78c SGB VIII
  • Welche Argumente tragen in der Entgeltverhandlung den erhöhten Aufwand einer Kleinstkindergruppe
  • Medizinische Versorgung, Kooperation mit Kinderärzt*innen und Dokumentation gesundheitlicher Bedarfe
  • Übergänge in Vollzeitpflege, Rückführung oder Anschlusshilfen fachlich vorbereiten
  • Typische Fehler in Konzept und Kalkulation und wie Sie diese vermeiden

Am Ende des Seminars verfolgen Sie diese Ziele.

  • Sie können eine erlaubnisfähige Konzeption für eine Kleinstkindergruppe strukturiert erstellen
  • Sie kalkulieren den besonderen Betreuungsbedarf nachvollziehbar und verhandlungsfest
  • Sie führen Gespräche mit Aufsicht und Jugendamt fachlich und wirtschaftlich sicher

Referent*innen:

Dr. Frank Plaßmeyer
Marco Beckering

Dr. Frank Plaßmeyer: Dipl. Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH

Marco Beckering: IJOS Fachberater, Soziologie (M.A.), Sozialwissenschaften (B.A.), Polizeivollzugsdienst (B.A.)

Die Referent*innen nehmen sich ausdrücklich Zeit für Ihre individuellen Fragestellungen aus der eigenen Praxis. Sie können Ihre Fragen gern schon vorab schriftlich einreichen, damit diese im Seminar gezielt aufgegriffen und mit Blick auf Ihre konkrete Situation beantwortet werden können.

Methoden

Das Intensivseminar verbindet fachliche Vorträge mit moderierten Diskussionen und dem kollegialen Austausch der Teilnehmer*innen. Zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele veranschaulichen die konzeptionellen und kalkulatorischen Anforderungen und werden gemeinsam bearbeitet. Sie erhalten Gelegenheit, eigene Vorhaben, Konzeptentwürfe und Kalkulationsfragen einzubringen und im geschützten Rahmen zu reflektieren.

Zielgruppe

Angesprochen sind Leitungs- und Fachkräfte von Leistungserbringern der stationären Kinder- und Jugendhilfen, insbesondere Geschäftsführungen, Einrichtungs- und Bereichsleitungen sowie Fachkräfte aus Qualitätsentwicklung, Konzeptarbeit und Entgeltverhandlung. Ebenso profitieren pädagogische Leitungen und Koordinator*innen, die Kleinstkindergruppen aufbauen oder weiterentwickeln. Das Seminar eignet sich auch für Gründer*innen, die ein solches Angebot neu planen und von Beginn an fachlich und wirtschaftlich tragfähig aufstellen möchten. Die Veranstaltung findet in Präsenz statt und bietet dadurch besonders viel Raum für persönlichen Austausch und die Arbeit an Ihren konkreten Fragen.

Ablauf:

09:30 UhrStehkaffee
10:00 UhrSeminarbeginn
11:15 UhrKaffeepause
12:30–13:30 UhrMittag
14:45 UhrKaffeepause
17:00 UhrVeranstaltungsende
Teilnahmeart *
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Buchungsvorschau

Kleinstkindergruppen in der stationäre Hilfen zur Erziehung
Präsenz + Livestream: 24.06.2027 · IJOS-Schulungszentrum, Osnabrück, Bissendorf
Fobi-ID: Fobi-2027-1309
1 × Teilnahme548,00 €
Summe:548,00 €
Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 UStG (berufliche Fort- und Weiterbildung).
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Hinweis zu Präsenzveranstaltungen: Getränke und Verpflegung während der Veranstaltung sind in der Teilnahmegebühr enthalten. Übernachtungen sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
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