Programm
Die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII entscheidet über den Bestand Ihres Angebots, und die Anforderungen an Kinderschutz, Konzeption und fachliche Eignung sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Seit der Reform durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sind die Prüfungsmaßstäbe für die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung erheblich ausgeweitet worden. Die Aufsichtsbehörden verlangen belastbare Konzeptionen, tragfähige Gewaltschutzkonzepte, wirksame Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren sowie den Nachweis geeigneter Fachkräfte und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Für Leistungserbringer bedeutet das einen spürbar höheren Dokumentations- und Begründungsaufwand bereits im Antragsverfahren.
In der Praxis entstehen daraus regelmäßig Zielkonflikte. Fachkräftemangel, Kostendruck und kurzfristiger Belegungsbedarf treffen auf gestiegene qualitative Anforderungen und eine intensivere örtliche Prüfung. Auflagen, nachträgliche Nebenbestimmungen oder im Extremfall der Widerruf der Erlaubnis stellen ein erhebliches wirtschaftliches und rechtliches Risiko dar, das frühzeitiges und strukturiertes Handeln erfordert.
Hinzu kommt, dass Meldepflichten bei Ereignissen und Entwicklungen, die das Wohl der betreuten jungen Menschen beeinträchtigen können, konsequent eingefordert werden. Wer hier unsicher agiert, riskiert Vertrauensverluste gegenüber der Aufsicht und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
In diesem Seminar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die aktuellen Prüfungsmaßstäbe und lernen, Ihr Erlaubnisverfahren rechtssicher vorzubereiten. Sie erfahren, worauf die Aufsichtsbehörden achten, wie Sie Auflagen einordnen und beantworten und wie Sie Ihre Verantwortung als Leistungserbringer im laufenden Betrieb wahrnehmen.
Das Seminar behandelt die zentralen rechtlichen und praktischen Fragestellungen rund um die Betriebserlaubnis in kompakter Form.
- Voraussetzungen und Reichweite der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII im Überblick
- Bedeutung des Einrichtungsbegriffs nach § 45a SGB VIII für Ihr konkretes Angebot
- Anforderungen an die Konzeption und deren Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
- Gewaltschutzkonzept, Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten in eigenen Angelegenheiten
- Welche Nachweise zur fachlichen und persönlichen Eignung des Personals werden verlangt
- Wie weisen Sie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit überzeugend nach
- Auflagen und Nebenbestimmungen richtig verstehen, prüfen und beantworten
- Welche Handlungsspielräume bestehen bei drohender Versagung oder Widerruf der Erlaubnis
- Meldepflichten nach § 47 SGB VIII sicher erfüllen und dokumentieren
- Zusammenspiel von örtlicher Prüfung und Erlaubnisverfahren in der behördlichen Praxis
- Wie bereiten Sie sich auf angekündigte und unangekündigte Prüfungen vor
- Verantwortung der Leitung und Schnittstellen zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Typische Fehlerquellen im Antrag und wie Sie diese von Beginn an vermeiden
Sie erwerben die Sicherheit, ein Erlaubnisverfahren strukturiert zu führen, Ihre Konzeption prüfungsfest aufzustellen und im Dialog mit der Aufsicht souverän zu agieren.
Die Referent*innen nehmen sich ausdrücklich Zeit für Ihre individuellen Fragestellungen aus dem beruflichen Alltag. Sie können Ihre Fragen bereits vorab schriftlich einreichen, damit diese im Webinar gezielt aufgegriffen und beantwortet werden können.
Methode:
Methodisch verbindet das Seminar kompakte Fachvorträge mit moderierter Diskussion und zahlreichen Praxis- und Fallbeispielen. So werden die rechtlichen Grundlagen unmittelbar an konkreten Situationen aus der Arbeit der Leistungserbringer veranschaulicht und für Ihren Betrieb nutzbar gemacht.
Zielgruppe:
Angesprochen sind Leitungen und Fachkräfte von Leistungserbringern in den stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfen, Qualitätsbeauftragte, Fachberatungen sowie Verantwortliche in Verwaltung und Geschäftsführung. Das Seminar eignet sich ebenso für Gründer*innen, die den Aufbau eines erlaubnispflichtigen Angebots planen. Eine Teilnahme ist ortsunabhängig über den Online-Zugang möglich, technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.