Tragfähige Kooperation zwischen freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Programm
Gelingende Falllverläufe in der Kinder- und Jugendhilfe entstehen dort, wo Leistungserbringer und Jugendamt ihre Verantwortung teilen, statt sie gegeneinander abzugrenzen.
Macht und Ohnmacht prägen den Arbeitsalltag in der Kinder- und Jugendhilfe oft stärker, als es Fachkräften bewusst ist, und sie beeinträchtigen vor allem die Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern der freien Kinder- und Jugendhilfen und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verlierer sind dabei die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Familien, deren Hilfeverläufe unter Reibungen, Verzögerungen und unklaren Zuständigkeiten leiden.
Eigentlich ist es die Aufgabe aller Akteure, eine konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe anzustreben. Im Arbeitsalltag treten jedoch viele Stolpersteine auf, die dieses Ziel in den Hintergrund rücken lassen. Häufig liegen sie in teils unausgesprochenen Erwartungen an das Gegenüber begründet. Selbst wenn diese Erwartungen transparent besprochen werden, lassen sie sich nicht immer erfüllen, weil Ressourcen fehlen oder weil sie nicht zur Rolle und zum gesetzlichen Auftrag des jeweiligen Akteurs passen. Auch unterschiedliche zeitliche Ressourcen und ein lückenhaftes Verständnis für das Arbeitsfeld der anderen Institution erschweren die Verständigung.
Besonders heikel wird die Lage, wenn eine mögliche Kindeswohlgefährdung auf dem Tisch liegt. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 hat die Zusammenarbeit im Kinderschutz gestärkt und die Verantwortungsgemeinschaft zwischen öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe weiter ausgebaut. Nach § 8a SGB VIII sind die Leistungserbringer über Vereinbarungen verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen, während § 8b SGB VIII einen eigenen Beratungsanspruch sichert und § 4 KKG die Rückmeldung des Jugendamtes an meldende Stellen regelt. In der Praxis bleibt dennoch oft offen, wie der Staffelstab der Verantwortungsübernahme im Kinderschutz gut übergeben wird.
Sie lernen in dieser Fortbildung, Rollen, Aufträge und Verantwortlichkeiten im Zusammenspiel von freier und öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe klar zu benennen und tragfähig zu gestalten. Sie gewinnen Sicherheit für heikle Übergabesituationen im Kinderschutz und entwickeln eine Kommunikation, die Adressat*innen zugutekommt statt sie zwischen den Institutionen zu verlieren.
Die folgenden Themen stehen im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit.
- Dynamiken von Macht, Ohnmacht und Machtmissbrauch in der Zusammenarbeit werden benennbar und bearbeitbar gemacht
- Unausgesprochene Erwartungen an das Gegenüber werden sichtbar und lassen sich klären
- Was tun Sie, wenn Erwartungen nicht zur Rolle oder zum gesetzlichen Auftrag eines Akteurs passen?
- Wie gehen Sie mit fehlenden personellen und zeitlichen Ressourcen konstruktiv um?
- Welches Wissen über das jeweilige Arbeitsfeld brauchen beide Seiten füreinander?
- Rolle und Auftrag von Leistungserbringer und Jugendamt werden entlang von § 8a und § 8b SGB VIII geschärft
- Wie gelingt die Übergabe des Staffelstabs der Verantwortungsübernahme im Kinderschutz?
- Wer informiert wann wen worüber, und sprechen wirklich alle die gleiche Sprache?
- Was benötigt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Dokumentation vom Leistungserbringer, um tätig zu werden und weitere Schritte etwa beim Familiengericht einzuleiten?
- In welcher Rolle und Verantwortung steht der Leistungserbringer nach einer Meldung wegen Kindeswohlgefährdung?
- Wie lässt sich die Arbeitsbeziehung der Fachkräfte im Sinne der Adressat*innen weiter nutzen, etwa in fortlaufend beratender und überprüfender Funktion für Jugendamt oder Familie?
- Wer trägt zu welchem Zeitpunkt die Verantwortung im Fallverlauf?
- Wie schaffen Sie verbindliche Absprachen und Kooperationsformen für den Alltag?
Am Ende der Fortbildung verfolgen Sie diese Ziele.
- Sie ordnen Ihre eigene Rolle und die des Gegenübers rechtssicher ein
- Sie kommunizieren in Kinderschutzverläufen klar, zeitgerecht und dokumentationssicher
- Sie erkennen Machtdynamiken früh und begegnen ihnen professionell
- Sie gestalten eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe im Sinne der Kinder, Jugendlichen und Familien
Methoden
Die Fortbildung findet in Präsenz statt und verbindet fachliche Impulsvorträge mit moderierten Diskussionen und zahlreichen Praxis- und Fallbeispielen aus dem Zusammenspiel von freier und öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe. Ihre eigenen Erfahrungen aus der Kooperation und aus Kinderschutzverläufen werden aufgegriffen und gemeinsam reflektiert, sodass Sie konkrete Handlungsschritte für den Arbeitsalltag mitnehmen. Die Referent*innen nehmen sich Zeit für individuelle Fragestellungen, und Fragen können vorab schriftlich eingereicht werden.
Zielgruppe
Angesprochen sind Fachkräfte und Leitungen aus den Leistungserbringern der freien Kinder- und Jugendhilfe sowie Mitarbeiter*innen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, etwa aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dem Pflegekinderdienst, den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, der Jugendsozialarbeit und dem Bereich Kinderschutz. Ebenso profitieren Koordinator*innen und insoweit erfahrene Fachkräfte, die Kooperationsprozesse gestalten und begleiten. Für Gründer*innen und neu entstehende Leistungserbringer eignet sich die Fortbildung, um Rollen, Aufträge und Schnittstellen von Beginn an tragfähig aufzubauen. Eine gemeinsame Teilnahme von Fachkräften beider Seiten ist ausdrücklich erwünscht, da sie den fachlichen Austausch besonders wirksam macht.