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§ 9b SGB VIII in der Trägerpraxis: Aufbewahrungsfristen, Akteneinsicht und Datenweitergabe an Öffentliche Träger der Jugendhilfe

Die neue BAGLJÄ-Empfehlung zu Grundsätzen und Maßstäben des berechtigten Interesses – Inhalt, Bedeutung und praktische Konsequenzen

Programm

Wer mit sensiblen Daten von Kindern, Jugendlichen und Familien arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung, und der rechtssichere Umgang damit entscheidet über Vertrauen und Rechtsschutz gleichermaßen.

Leistungserbringer in den Kinder- und Jugendhilfen bewegen sich täglich in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht der Auftrag, Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen und Hilfen fachlich abzustimmen, was einen Austausch von Informationen erfordert. Auf der anderen Seite steht das Sozialgeheimnis, das anvertraute und erhobene Sozialdaten unter einen besonders strengen Schutz stellt.

Mit der Stärkung der Ombudschaften nach § 9b SGB VIII ist der Klientenschutz weiter in den Mittelpunkt gerückt. Junge Menschen und ihre Familien können sich bei Konflikten an unabhängige Stellen wenden, was die Anforderungen an transparente Dokumentation, nachvollziehbare Entscheidungen und den korrekten Umgang mit Akten erhöht. Gleichzeitig gelten die Vorgaben der DSGVO und der spezielle Sozialdatenschutz der §§ 61 ff. SGB VIII nebeneinander, was in der Praxis regelmäßig zu Unsicherheiten führt.

Hinzu kommt die Frage der Aufbewahrung. Bestimmte Fallakten, insbesondere zu Fremdunterbringung, Herkunftsklärung und Adoption, müssen über Jahrzehnte und teils bis zu 100 Jahre aufbewahrt werden, weil ehemalige Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Rekonstruktion ihrer Biografie haben. Falsche Löschung oder verfrühte Vernichtung kann hier ebenso problematisch sein wie eine unzulässige Weitergabe.

In diesem Webinar erhalten Sie einen klaren und praxisnahen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten. Sie lernen, wann Sie Sozialdaten an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe weitergeben dürfen, wie Sie Akteneinsichtsgesuche rechtssicher bearbeiten und welche Aufbewahrungsfristen für welche Unterlagen gelten. Sie gewinnen Sicherheit für heikle Alltagssituationen und reduzieren rechtliche Risiken für sich und Ihre Einrichtung.

Im Verlauf der Veranstaltung bearbeiten wir die folgenden Themen und Praxisfragen.

  • Welche Daten dem Sozialgeheimnis und dem besonderen Vertrauensschutz anvertrauter Daten nach § 65 SGB VIII unterliegen
  • Wie sich der Sozialdatenschutz der §§ 61 ff. SGB VIII und die DSGVO zueinander verhalten
  • Wann dürfen Sie Informationen an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe weitergeben und wann nicht
  • Wie gelingt die rechtssichere Übermittlung im Rahmen der Hilfeplanung und beim Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII
  • Welche Rolle spielen Einwilligung und Schweigepflichtentbindung
  • Warum bestimmte Fallakten bis zu 100 Jahre aufbewahrt werden müssen
  • Welche Aufbewahrungsfristen für welche Unterlagen konkret gelten
  • Wie beantworten Sie Akteneinsichtsgesuche von Klient*innen und Sorgeberechtigten
  • Wie gehen Sie mit Anfragen von Behörden, Familiengerichten und Polizei um
  • Was bedeutet die Stärkung der Ombudschaften nach § 9b SGB VIII für Ihre Dokumentation
  • Wie protokollieren und begründen Sie Datenweitergaben nachvollziehbar
  • Wann sind Löschung, Sperrung oder Anonymisierung vorgesehen
  • Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Ihre Einrichtung vorhalten sollte

Nach diesem Webinar verfolgen Sie mehrere Ziele mit größerer Sicherheit.

  • Sie kennen die rechtlichen Grundlagen des Sozialdatenschutzes in den Kinder- und Jugendhilfen
  • Sie entscheiden rechtssicher über die Weitergabe sensibler Daten
  • Sie setzen Aufbewahrungsfristen korrekt und dokumentiert um
  • Sie beantworten Akteneinsichts- und Behördenanfragen souverän

Die Referent*innen nehmen sich bewusst Zeit für Ihre individuellen Fragestellungen und gehen auf konkrete Konstellationen aus Ihrem Arbeitsalltag ein. Gerne können Sie Ihre Fragen bereits vorab schriftlich einreichen, damit diese gezielt in die Veranstaltung einfließen.

Das Webinar verbindet fundierte fachliche Impulse mit direktem Austausch. Kurze Vorträge, moderierte Diskussionen sowie zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele sorgen dafür, dass Sie das Gelernte unmittelbar auf Ihre eigene Praxis übertragen können.

Angesprochen sind Leitungen, Fachkräfte, Datenschutzbeauftragte und Verwaltungsmitarbeiter*innen von Leistungserbringern der Kinder- und Jugendhilfen, etwa in stationären und teilstationären Einrichtungen, Wohngruppen, ambulanten Diensten und Beratungsstellen. Die Fortbildung eignet sich auch für Gründer*innen, die eine Einrichtung aufbauen und tragfähige Datenschutzstrukturen etablieren möchten. Für die Teilnahme sind ein internetfähiges Endgerät und eine stabile Verbindung ausreichend, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Dr. Frank Plaßmeyer
Christian Dinse

Dr. Frank Plaßmeyer: Dipl. Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH

Christian Dinse: Datenschutzbeauftragter (TÜV), Dipl.-Jurist (1. Staatsexamen), Veranstaltungskaufmann

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Buchungsvorschau

§ 9b SGB VIII in der Trägerpraxis: Aufbewahrungsfristen, Akteneinsicht und Datenweitergabe an Öffentliche Träger der Jugendhilfe
Live-Webinar: 07.10.2026 · Online
Fobi-ID: Fobi-2026-0026
1 × Teilnahme128,00 €
Summe:128,00 €
Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 UStG (berufliche Fort- und Weiterbildung).
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