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Spardruck auf Bundesebene: Strategische Positionierung von Trägern bei Leistungsentgelten und Vergütungsverhandlungen

Worauf es jetzt ankommt

Programm

Wenn der Bund die Sozialausgaben deckeln will, entscheidet Ihre Verhandlungsstärke darüber, ob Ihre Leistungen auskömmlich finanziert bleiben.

Der Spardruck geht inzwischen unmittelbar von der Bundesebene aus und erreicht die Praxis der Kinder- und Jugendhilfen sowie der Eingliederungshilfe mit voller Wucht. Am 16. April 2026 hat der Paritätische Gesamtverband ein internes Arbeitspapier öffentlich gemacht, über das Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände seit Monaten beraten haben. Auf rund 108 Seiten finden sich mehr als 70 Vorschläge zur Begrenzung der Sozialausgaben mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro, viele davon noch nicht abschließend bewertet. Der Titel lautet Effizienter Ressourceneinsatz bei den Leistungsgesetzen.

Öffentlich diskutiert werden vor allem ambulante Leistungen (HzE), Schulbegleitung, Leistungen für junge Volljährige und das Wunsch- und Wahlrecht. Für Leistungserbringer liegt der eigentliche Sprengstoff jedoch im Vertrags- und Vergütungsrecht. Fünf Ansätze wiegen besonders schwer. Gehälter oberhalb von TV-L oder TVöD sollen perspektivisch nicht mehr vollständig refinanzierbar sein, Prüf- und Kürzungsrechte der öffentlichen Leistungsträger sollen ausgeweitet werden, die Schiedsstellenfähigkeit im SGB IX soll im Wesentlichen auf Vergütungsfragen beschränkt werden, Leistungsvereinbarungen könnten an Bedarfsplanungen und Belegungsrechte gekoppelt werden, und in den Kinder- und Jugendhilfen soll stärker auf die real gezahlten Personalkosten zugegriffen werden. Das schwächt das Prinzip prospektiver Entgelte und verschiebt Steuerungsmacht deutlich zugunsten der öffentlichen Hand. Weitere Infos sowie das vollständige geleakte Papier finden Sie hier in unserem Weblog.

Dieses Seminar führen wir zugleich vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs zum 1. KJSRG durch, dem Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Der Entwurf treibt die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfen voran und verändert Zuständigkeiten, Verfahren und fachliche Anforderungen. Für Leistungserbringer entstehen daraus neue Begründungs- und Dokumentationspflichten, die in Vergütungsverhandlungen unmittelbar durchschlagen.

Die Vereinbarungsrechte nach den §§ 78b bis 78g SGB VIII sowie nach den §§ 123 ff. SGB IX bilden den rechtlichen Rahmen für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und regeln, wie prospektive Entgelte gebildet und im Streitfall vor der Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII beziehungsweise § 133 SGB IX durchgesetzt werden. Eine tragfähige Kalkulation, ein plausibler externer Vergleich und eine saubere Dokumentation der Wirtschaftlichkeit entscheiden über den Verhandlungserfolg.

Sie erfahren in diesem Onlineseminar, wie Sie Ihre Entgeltforderungen durchsetzungssicher begründen, Verhandlungen strukturiert vorbereiten und Ihre Interessen gegenüber dem Leistungsträger selbstbewusst vertreten. Sie erhalten praxisnahe Argumentationslinien, prüffähige Kalkulationsansätze und ein klares Verständnis der Schiedsstellenpraxis, das Sie sofort in Ihrer Einrichtung anwenden können.

Im Zentrum des Seminars stehen die folgenden Inhalte und Praxisfragen:

  • Der von der Bundesregierung ausgehende Spardruck und seine Auswirkungen auf Verhandlungen in den Kinder- und Jugendhilfen und der Eingliederungshilfe werden eingeordnet
  • Das Arbeitspapier zum effizienten Ressourceneinsatz bei den Leistungsgesetzen und seine Stoßrichtung werden fachpolitisch bewertet
  • Was bedeutet eine begrenzte Refinanzierung von Personalkosten oberhalb von TV-L und TVöD für Ihre Kalkulation und Ihre Tarifbindung
  • Wie reagieren Sie auf ausgeweitete Prüf- und Kürzungsrechte der öffentlichen Leistungsträger
  • Welche Folgen hätte eine Einschränkung der Schiedsstellenfähigkeit im SGB IX für Ihre Rechtsdurchsetzung
  • Was käme auf Sie zu, wenn Leistungsvereinbarungen an Bedarfsplanung und Belegungsrechte gekoppelt werden
  • Wie sichern Sie das Prinzip prospektiver Entgelte gegen den Zugriff auf real gezahlte Personalkosten
  • Die Vereinbarungssystematik nach §§ 78b ff. SGB VIII und §§ 123 ff. SGB IX wird verständlich erläutert
  • Welche Anforderungen bringt der Regierungsentwurf zum 1. KJSRG für Ihre Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit sich
  • Wie bilden und begründen Sie prospektive Entgelte, die einer Prüfung standhalten
  • Wie funktioniert der externe Vergleich und wie nutzen Sie ihn zu Ihren Gunsten
  • Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit wird praxisnah übersetzt
  • Wie gehen Sie mit Auslastungs- und Belegungsrisiken in der Kalkulation um
  • Wann lohnt der Gang zur Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII oder § 133 SGB IX
  • Wie dokumentieren Sie Ihre Forderungen und Personalkostenstrukturen prüffähig und nachvollziehbar

Nach dem Seminar verfolgen Sie diese Ziele mit mehr Sicherheit.

  • Sie treten in Vergütungsverhandlungen fachlich und rechtlich fundiert auf
  • Sie ordnen die aktuellen Sparvorschläge und den Regierungsentwurf zum 1. KJSRG für Ihre Einrichtung realistisch ein
  • Sie begründen Ihre Entgeltforderungen nachvollziehbar und prüffähig und schätzen Ihre Erfolgsaussichten im Schiedsstellenverfahren realistisch ein

Methoden

Das Seminar verbindet fachliche Vorträge mit moderierten Diskussionen und zahlreichen Praxis- und Fallbeispielen. Anhand konkreter Verhandlungssituationen werden Kalkulations- und Argumentationsansätze durchgespielt, sodass Sie das Gelernte direkt auf Ihre eigene Verhandlungspraxis übertragen können. Der Austausch der Teilnehmer*innen untereinander ist ausdrücklich erwünscht und wird methodisch unterstützt. Die Referent*innen nehmen sich Zeit für Ihre individuellen Fragestellungen und gehen gezielt auf die Situation Ihrer Einrichtung ein. Sie können Ihre Fragen bereits vorab schriftlich einreichen, damit diese im Seminar aufgegriffen und praxisnah beantwortet werden.

Zielgruppe

Das Onlineseminar richtet sich an Geschäftsführungen, Leitungskräfte, Fachkräfte und Verwaltungsverantwortliche von Leistungserbringern der Kinder- und Jugendhilfen und der Eingliederungshilfe, die mit Vergütungs- und Entgeltverhandlungen befasst sind. Angesprochen sind ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen sowie Dienste, die ihre Verhandlungsposition gegenüber den Leistungsträgern stärken möchten. Auch für Gründer*innen und neue Leistungserbringer ist die Fortbildung geeignet, da die Grundlagen des Vereinbarungsrechts verständlich vermittelt werden. Für die Teilnahme sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Dr. Frank Plaßmeyer
Philipp Seisler

Dr. Frank Plaßmeyer: Dipl. Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH

Philipp Seisler: Dipl.-Volkswirt, M.A. Management in sozialwirtschaftlichen und diakonischen Organisationen; Seniorberater bei der IJOS GmbH

Ablauf:

08.50 UhrBegrüßung, Einführung in das Seminarsystem
09.00 UhrSeminarbeginn
13.00 UhrEnde des Online-Seminars
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Buchungsvorschau

Spardruck auf Bundesebene: Strategische Positionierung von Trägern bei Leistungsentgelten und Vergütungsverhandlungen
Onlineseminar: 17.11.2026 · Online
Fobi-ID: Fobi-2026-0035
1 × Teilnahme498,00 €
Summe:498,00 €
Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 UStG (berufliche Fort- und Weiterbildung).
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