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Einwilligungserklärung in der Kinder- und Jugendhilfe

Was der Datenschutz der Fachpraxis aberlangt. 90 Minuten Klartext zu einem oft übersehenen Thema

Programm

In vielen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wandern Zeugnisse, Entwicklungsberichte und Gesundheitsdaten wie selbstverständlich an das Jugendamt, obwohl die datenschutzrechtliche Einwilligung schlicht fehlt.

Dahinter steht ein weit verbreiteter Irrtum, das Jugendamt habe Anspruch auf sämtliche Informationen über die betreuten jungen Menschen. Das trifft so nicht zu. Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen nur unter engen Voraussetzungen weitergegeben oder übermittelt werden. Der besondere Vertrauensschutz nach § 65 SGB VIII sowie der Sozialdatenschutz der §§ 61 ff. SGB VIII setzen dem informellen Informationsfluss klare Grenzen, die in der Alltagspraxis regelmäßig unterschritten werden. Genau dieser Irrtum führt zu Konflikten mit Sorgeberechtigten und Vormündern, zu Beschwerden und zu vermeidbaren rechtlichen Problemen.

Über die Weitergabe entscheiden allein die jungen Menschen ab einem gewissen Einsichtsalter sowie die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten. Für die Wirksamkeit einer Einwilligung kommt es bei Minderjährigen auf die individuelle Einsichtsfähigkeit an. Ist das Kind selbst in der Lage, eine freiwillige, informierte Einwilligung abzugeben, ist keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt zusätzlich, dass die Verarbeitung besonderer Datenkategorien wie Gesundheitsdaten auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage beruht und sauber dokumentiert wird.

Wer diese Anforderungen nicht regelt, verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht und setzt die Einrichtung erhebliche Haftungsrisiken aus. 

Dieses kompakte Live-Webinar bringt in 90 Minuten Klartext in ein oft übersehenes Thema, praxisnah, mit konkreten Beispielen und mit Handlungsempfehlungen für den nächsten Arbeitstag.

Sie erkennen die typischen Fehlerquellen, gewinnen Sicherheit im Umgang mit Sorgeberechtigten und Leistungsträgern und wissen, wie eine wirksame Einwilligungserklärung aussieht und wie Sie das Thema stimmig in Ihr Datenschutzmanagement einbetten.

Die folgenden Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt des Webinars:

  • Warum die Einwilligungserklärung so oft ignoriert wird und welche Folgen das für Einrichtung und junge Menschen hat
  • Wer wirklich bestimmt, welche Informationen das Jugendamt erhält, und ab wann junge Menschen selbst entscheiden
  • Wie sich die individuelle Einsichtsfähigkeit im Alltag einschätzen und dokumentieren lässt
  • Der Klassiker aus der Praxis, das ohne Zustimmung an das Jugendamt weitergeleitete Schulzeugnis
  • Welche besonderen Regeln der Vertrauensschutz nach § 65 SGB VIII und der Sozialdatenschutz für anvertraute Daten setzen
  • Wie eine rechtssichere und zugleich verständliche Einwilligungserklärung aufgebaut sein muss
  • Welche Rolle Freiwilligkeit, Transparenz und Widerrufbarkeit der Einwilligung spielen
  • Wie Sie mit Gesundheitsdaten und weiteren besonders sensiblen Informationen rechtssicher umgehen
  • Typische Tücken im System von der Reichweite und Befristung der Einwilligung bis zur oft vergessenen Urlaubsvertretung
  • Wie unterscheiden Sie zwischen gesetzlich erlaubter Übermittlung und einwilligungspflichtiger Weitergabe?
  • Was gehört in ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Hilfeplanung und Kinderschutz?
  • Wie halten Sie Verarbeitungstätigkeiten sauber vor und dokumentieren sie prüffest?
  • Wie reagieren Sie, wenn eine Einwilligung verweigert oder widerrufen wird?

Am Ende des Webinars verfolgen Sie diese Ziele.

  • Sie vermeiden Haftungs- und Datenschutzrisiken durch das Erkennen der häufigsten Fehler
  • Sie haben eine klare Vorstellung davon, wie eine wirksame Einwilligungserklärung aussieht
  • Sie betten das Thema stimmig in Ihr Datenschutzmanagement ein

Referent*innen:

Dr. Frank Plaßmeyer
Christian Dinse

Dr. Frank Plaßmeyer: Dipl. Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH

Christian Dinse: Datenschutzbeauftragter (TÜV), Dipl.-Jurist (1. Staatsexamen), Veranstaltungskaufmann

Die Referent*innen nehmen sich Zeit für Ihre individuellen Fragestellungen und gehen auf konkrete Fälle aus Ihrer Praxis ein. Sie können Ihre Fragen bereits vorab schriftlich einreichen, damit diese im Webinar gezielt aufgegriffen werden.

Methoden

Das Webinar verbindet fachliche Impulsvorträge mit gemeinsamer Diskussion und zahlreichen Praxis- und Fallbeispielen. Anhand konkreter Situationen aus dem Alltag der Kinder- und Jugendhilfe werden die rechtlichen Anforderungen anschaulich und unmittelbar anwendbar vermittelt, sodass Sie das Gelernte direkt auf Ihre eigene Arbeit übertragen können.

Zielgruppe

Angesprochen sind Leitungen, Fach- und Verwaltungskräfte sowie Datenschutzbeauftragte bei Leistungserbringern und Öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, etwa in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, in Wohngruppen, im ambulanten und teilstationären Bereich sowie in Beratungsdiensten. Auch Fachkräfte aus dem Kinderschutz und der Hilfeplanung profitieren von den Inhalten. Für Gründer*innen und neu gegründete Dienste eignet sich das Webinar, um Einwilligungs- und Datenschutzprozesse von Anfang an rechtssicher aufzusetzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Ablauf:

10.00 UhrDas Live-Webinar beginnt pünktlich um 10.00 Uhr und endet um ca. 11.30 Uhr. Im letzten Teil werden individuelle Fragen der Teilnehmer*innen beantwortet.
IJOS-Mitglied? Buchen Sie einfach mit Ihrer im System hinterlegten dienstlichen E-Mail-Adresse — Ihr Webinar-Freiplatz bzw. der 20 %-Mitglieds-Rabatt wird dann automatisch erkannt. Kein Mitglied? Einfach buchen.
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Buchungsvorschau

Einwilligungserklärung in der Kinder- und Jugendhilfe
Live-Webinar: 09.03.2027, 09:50 - 11.30 · Online
Fobi-ID: Fobi-2027-0033
1 × Teilnahme128,00 €
Summe:128,00 €
Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 UStG (berufliche Fort- und Weiterbildung).
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