Grundlagenwissen Datenschutz (Jugendhilfe und Eingliederungshilfe)
Programm:
Für alle Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe sind entweder die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) oder das kirchliche Datenschutzrecht (z. B. DSG-EKD und KDG) verbindlich und ohne “Wenn und Aber” umzusetzen.
Alle Leistungserbringer müssen unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter*innen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies liegt daran, dass sie im Rahmen der Leistungserbringung besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten – wie z. B. Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben und der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Wie gelingt es den Einrichtungen und Diensten der Sozialwirtschaft, mit der Anforderungsflut des Datenschutzes zurechtzukommen? Wie können Bußgelder vermieden werden?
Ein Verstoß gegen die DSGVO ist in vielen Punkten strafbar oder gilt als Ausschlusskriterium für Beauftragungen. Bußgelder können bis zu 4 % des Jahresumsatzes (oder 20 Millionen EUR je nach Anwendungsfall) betragen.
In diesem Online-Intensivseminar werden die wesentlichen Änderungen und Ziele der DSGVO und das neue Standard-Datenschutzmodell der Aufsichtsbehörden zur Datenschutzberatung und -prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele vermittelt. Darüber hinaus werden Inhalte zum Sozialdatenschutz bearbeitet, die besonders auf die Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe zugeschnitten sind.
Verschaffen Sie sich einen guten Überblick und nutzen Sie unser Intensivseminar, um sich bezogen auf den Datenschutz auf Stand zu bringen.
Folgende Inhalte werden im Seminar behandelt:
- Datenschutzgrundsätze der DSGVO (oder KDG und DSG-EKD)
- SGB-Regelungen zum Sozialdatenschutz
- Folgen der DSGVO für Dienste und Einrichtungsträger
- Rechenschaftspflichten
- Internes Datenschutz-Regelwerk (Richtlinien und Prozesse)
- Pflicht zur Schulung der Mitarbeiter*innen
- Pflicht zur Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Risikoermittlungsverfahren bei Datenschutzfolgenabschätzungen
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit
- Prüfung externer Verträge zur Auftragsverarbeitung
- Betroffenenrechte
- Informationspflichten
- Meldepflichten
- Pflichtinhalte in Leistungsbeschreibungen (SGB VIII und SGB IX)
- Konzeptionelle Anpassungsnotwendigkeiten an die DSGVO
- Interne DSGVO-Projekte installieren und umsetzen
- IT-Sicherheitsgesetz
- Anpassung von Dienstanweisungen, Richtlinien, Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Meldepflichten und Verfahren bei Datenschutzverletzungen
Die zertifizierten Datenschutzbeauftragten, Dr. Frank Plaßmeyer und Christian Dinse, werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
Methoden:
Vorträge, Diskussionen, zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele
Zielgruppe:
Das Tagesseminar richtet sich an alle Entscheider*innen, Finanzverantwortliche und Verwaltungsmitarbeiter*innen von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Eingliederunghilfeeinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland.
| 08.50 Uhr | Begrüßung, Einführung in das Seminarsystem |
| 09.00 Uhr | Seminarbeginn |
| 12.45 - 14.00 Uhr | Mittagspause |
| 16.15 Uhr | Ende des Online-Seminars |

Dipl. Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH

Datenschutzbeauftragter (TÜV), Dipl.-Jurist (1. Staatsexamen), Veranstaltungskaufmann