Programm
Wer stationäre Angebote in den Kinder- und Jugendhilfen und der Eingliederungshilfe aufbauen will, entscheidet mit der Immobilie über Betriebserlaubnis, Belegung und Wirtschaftlichkeit für viele Jahre.
Geeignete Objekte für Wohngruppen, Inobhutnahmestellen oder besondere Wohnformen sind vielerorts knapp, teuer und selten passgenau. Leistungserbringer stehen vor der Aufgabe, Standort, Grundriss und Ausstattung so zu planen, dass sie pädagogisch tragfähig, baurechtlich zulässig und dauerhaft refinanzierbar sind. Fehler in der frühen Projektphase lassen sich später kaum noch korrigieren und binden Kapital, das im Kerngeschäft fehlt.
Für Angebote der Hilfen zur Erziehung entscheidet die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII maßgeblich über die räumlichen Voraussetzungen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe prüft, ob die Räume dem Zweck und der Konzeption entsprechen und das Wohl der Kinder und Jugendlichen sichern. In der Eingliederungshilfe nach SGB IX prägen das BTHG, die Trennung von Fach- und Grundleistungen sowie Anforderungen an Barrierefreiheit und Privatsphäre die Planung. Wer beide Rechtskreise bedient, muss diese Vorgaben von Anfang an zusammendenken.
Hinzu kommt die Finanzierungsseite. Investitionskosten fließen als eigene Kostenart in die Entgelt- und Vergütungsverhandlungen ein, und die refinanzierbare Miete bildet die Grundlage für Kaufpreis oder Projektvolumen. Zwischen Leistungserbringer, Eigentümer und Investor entstehen Konstellationen mit unterschiedlichen Interessen, die vertraglich sauber abgebildet werden müssen.
Sie erhalten in diesem Halbtagsseminar einen strukturierten Überblick, wie Sie von der Bedarfsanalyse über die Objektsuche bis zur Kalkulation vorgehen und dabei fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen verbinden. Sie lernen, typische Stolperfallen früh zu erkennen und Ihre Position gegenüber Eigentümern, Kommunen und Kostenträgern fundiert zu vertreten.
Das Seminar behandelt die folgenden Schwerpunkte im Zusammenhang.
- Sozialimmobilien werden als eigene Kategorie mit besonderen Anforderungen an Nutzung, Betrieb und Refinanzierung eingeordnet
- Welche räumlichen Voraussetzungen nach § 45 SGB VIII für eine Betriebserlaubnis in der HzE erfüllt sein müssen
- Wie sich Vorgaben der Eingliederungshilfe nach SGB IX und BTHG auf Grundriss, Barrierefreiheit und Privatsphäre auswirken
- Wie Sie den Bedarf ermitteln und ein tragfähiges Raum- und Nutzungskonzept ableiten
- Worauf es bei Standortwahl, Objektbewertung und baulichem Zustand ankommt
- Welche Wege der Projektentwicklung von Bestandssanierung bis Neubau in Frage kommen
- Wie Sie Investitionskosten kalkulieren und in Entgelt- und Vergütungsverhandlungen einbringen
- Wie sich eine refinanzierbare Miete ermitteln und begründen lässt
- Welche Chancen und Risiken Miet-, Kauf- und Betreibermodelle jeweils bergen
- Wie Sie Konstellationen mit Investoren gestalten, ohne die eigene Handlungsfähigkeit zu verlieren
- Wie sollten Bau- und Genehmigungsplanung mit Aufsichtsbehörde und Jugendamt abgestimmt werden
- Welche Fördermöglichkeiten und öffentlichen Mittel Sie prüfen sollten
- Wie Sie ein Projekt zeitlich, personell und finanziell steuern
Sie verfolgen mit dem Seminar konkrete Ziele.
- Sie beurteilen Objekte und Standorte nach fachlichen und wirtschaftlichen Kriterien
- Sie verknüpfen die Anforderungen beider Rechtskreise in einem stimmigen Konzept
- Sie kalkulieren Investitionskosten und verhandeln sie belastbar
- Sie bewerten Finanzierungs- und Betreibermodelle für Ihre Situation
Methoden
Das Seminar verbindet fachliche Vorträge mit moderierter Diskussion und zahlreichen Praxis- und Fallbeispielen aus der Projektentwicklung von Sozialimmobilien. Anhand konkreter Konstellationen aus HzE und Eingliederungshilfe werden Rechtsfragen, Kalkulation und Verhandlungssituationen greifbar, und Sie erhalten Raum für den Austausch eigener Erfahrungen.
Zielgruppe
Angesprochen sind Geschäftsführungen, Vorstände, kaufmännische und pädagogische Leitungen sowie Fach- und Projektverantwortliche bei Leistungserbringern der Kinder- und Jugendhilfen und der Eingliederungshilfe. Das Seminar eignet sich für bestehende Einrichtungen ebenso wie für Gründer*innen, die stationäre Angebote neu aufbauen, sowie für Verantwortliche in Immobilien, Verwaltung und Finanzen. Vorkenntnisse im Bau- oder Immobilienrecht sind nicht erforderlich.